Urheberrechtsstatus der Zeitung

Die vorliegenden Ausgaben von "Aus der Heimat", wurden zwischen 1940 und 1945 publiziert. Erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheber*innen läuft der Urheberschutz aus und die Werke werden gemeinfrei. Die Urheber*innen von "Aus der Heimat" und deren Lebensdaten sind unbekannt, da die NSDAP-Ortsgruppen im Landkreis Erding ihre Beiträge anonym und als Organisation verfasst haben. Der Todestag der Urheber*innen für den Beginn der 70-jährigen Schutzfrist kann nicht benannt werden.  Es ist von einem anonymen Werk auszugehen. Das Urheberrecht an anonymen Werken erlischt 70 Jahre nach der Veröffentlichung (§69 UrhG). 

Die vorliegenden Ausgaben enthalten lediglich als Herausgeber die Erdinger Verlage Herzog und Lippl, die nicht mehr existieren. Hier wurde vergleichend ein Verfahren des Freistaats Bayern 2009 gegen den Nachdruck von NSDAP-Zeitungen im Verlagsprodukt "Zeitungszeugen" herangezogen. Das Gericht sprach sich gegen ein schöpferisches Werk der NS-Autoren*innen aus und wies urheberrechtliche Ansprüche des Freistaates für Ausgaben aus den Jahren 1933-1938 zurück. Es erlaubte dem Verlag den Nachdruck und die Verbreitung von Ausgaben der Zeitungen "Der Angriff" und "Völkischer Beobachter" aus dem Jahr 1933 bis 1938. Bei den Zeitungen handelt es sich um Sammelwerke, deren Verlag als Herausgeber im Sinne einer juristischen Person Urheberrechte zukamen. Die Schutzfrist für solche Sammelwerke endet 70 Jahre nach deren Veröffentlichung (§69 UrhG). 

Daraus abgeleitet haben wir uns im Rahmen des Projektes dazu entschlossen, die Digitalisate der Zeitungsausgaben zur wissenschaftlichen Nachnutzung in diesem Onlinearchiv abzulegen.

Urheberrechtsstatus der Zeitung